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Gerichtserfolg für Friedensaktivisten
24.02.10 |Rosenheim Stadt Facebook
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Rosenheim - Letztes Jahr demonstrierten FriedensaktivistenInnen gegen den Rekrutierungseinsatz der Bundeswehr an der Rosenheimer Berufsschule II. Der Bußgeldbescheid ließ nicht lange auf sich warten.
Die KriegsgegnerInnen legten daraufhin Widerspruch gegen diesen Bescheid beim Amtsgericht in Rosenheim ein.
© re Dem Widerspruch der Friedensaktivisten gegen den Bußgeldbescheid wurde zu großen Teilen stattgegeben.
Am Mittwoch, 24. Februar, wurde der Einspruch von drei Aktivisten vor dem Amtsgericht Rosenheim verhandelt und das Gericht gab Ihnen großteils recht.
Die Stadt Rosenheim wollte von jedem der Friedensaktivisten ursprünglich ein Bußgeld in Höhe von 423,45 Euro für angebliche Auflagenverstöße, die sie überwiegend nicht begangen haben (z.B. Aufbau von Kundgebungsmittel vor der genehmigten Zeit, Betreten des Grundstücks der Hauptschule Mitte).
© reDas "die in" der Aktivisten wurde jedoch vom Amtsgericht Rosenheim geahndet."
Die Stadt Rosenheim wollte scheinbar antimilitaristische KritikerInnen mit nicht gerechtfertigten Bußgeldern mundtot machen um so demokratisch legitimen Protest gegen Kriegspropaganda zukünftig zu unterbinden," vermutet Michael Kurz, ein Sprecher des Friedensbündnisses Rosenheim. Wohl deshalb war der kleine Gerichtssaal bis auf den letzten Platz mit SymapisantInnen gefüllt. In dem Urteil reduzierte die Richterin das Bußgeld um über 88% auf 50 Euro. Nur das "die in", bei welchen sich die drei Beschuldigten, symbolisch für Millionen Kriegstote, kurzzeitig vor den Bundeswehrtruck legten, ahndete die Richterin als Ordnungswidrigkeit.
Die KriegsgegnerInnen, welche ursprünglich mit einem kompletten Freispruch gerechnet hatten, werten das Urteil trotzdem als Erfolg. "Wir haben großteils recht bekommen, auch wenn wir den Auflagenbescheid der Stadt Rosenheim nach wie vor für rechtswidrig halten" so einer der Betroffenen. Gemeinsam mit einer Anwältin wollen sie nun überlegen ob sie auch gegen das Urteil des Amtsgerichtes Rechtsmittel einlegen.
Von den Rechtsstreitigkeiten will sich das Friedensbündnis Rosenheim auf jeden Fall nicht einschüchtern lassen und weiter gegen öffentliche Auftritte der Bundeswehr protestieren: "Wo auch immer die Bundeswehr mit ihrer Kriegspropaganda auftaucht, muss sie mit Protest rechnen. Das Werben fürs Sterben können wir nicht als Normalzustand akzeptieren," so Kurz.
Im Juni ist bereits der nächste Gerichtstermin angesetzt, bei welchem sich die beiden Anmelder der Protestkundgebung ebenfalls gegen einen, ihrer Meinung nach ungerechtfertigten, Bußgeldbescheid wehren wollen. Auch hier wird ein Freispruch erwartet, nach dem heutigen Urteil wäre das dann der dritte rechtliche Erfolg in kurzer Zeit. Bereits im November stelle die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Rosenheimer Friedensaktivisten ein, welche mit dem Tucholskyzitat "Soldaten sind Mörder" auf Regenschirmen gegen ein öffentliches Gelöbnis protestierten.