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Husum 28.5.2010 - 2. Tag Gleißblockadeprozeß:
Lachen verboten

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Die Antimilitaristin Hanna Poddig, die sich im Februar 2008 in Ohrstedt/Nordfriesland an die Schienen gekettet hatte, und damit einen Transportzug der Bundeswehr für mehrere Stunden aufgehalten hatte, steht seit dem 26.5. in Husum vor Gericht. Die Vorwürfe lauten Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. Der Verhandlungstag endete erneut mit einem Eklat, nachdem Richter Veckenstedt mit völlig sinnlosen Anordnungen wie „Lachen verboten“ die Verhandlung eskalierte. Der nächste Verhandlungstermin ist der 3.6.2010 um 9:00 Uhr.


Eingangskontrollen zur Einschüchterung
Vor Prozessbeginn protestierten Antimilitarist_innen vor dem Gericht mit Transparenten und Kreide gegen die Kriegspolitik der Bundeswehr und gegen die Justiz, die eben dies deckt. Wie bereits am ersten Verhandlungstag vor zwei Tagen kam es auch heute zu schikanösen Einlasskontrollen durch die sogenannte „Mobile Einsatzgruppe Justiz“ (MEG), die auch während der gesamten Verhandlung bewaffnet im Sitzungssaal anwesend war. Bereits hier behauptete der Truppführer des MEGs, dass er selbstständig (ohne den Richter) entscheiden könne, ob Personen Einlass erhalten, oder nicht. Dies wurde daraufhin von der Verteidigung mit Anträgen zunächst ergebnislos angegriffen.

Staatsanwaltschaft bessert schlampige Arbeit nach:
Im Verhandlungsverlauf wurden die für die Streckensperrungen zuständigen Fahrdienstleiter bei der Bahn und NOB als Zeugen gehört sowie ein weiterer Polizeibeamter vernommen. Die Vorwürfe aus dem Strafbefehl wurden teilweise widerlegt, woraufhin Staatsanwalt Berns sich kurzerhand umentschloss, und weitere Vorwürfe heranzog, von denen bisher überhaupt nicht die Rede war. Außerdem kristallisiert sich immer deutlicher aus den Aussagen der Zeugen heraus, dass entgegen der Behauptung der Staatsanwaltschaft keine Raketen an Bord des Zuges waren.

„Der Staatsanwalt ziert sich aber, dieses Detail zu streichen, da sich damit zeigen würde, dass die Staatsanwaltschaft die Unwahrheit sagt, und der Richter das einfach unterschreibt.“ sagte die Angeklagte. Folgerichtig lehnte der Richter auch die Anträge nach Genehmigungen, Inhalt und Ziel des Transportes ab. „Es ist offensichtlich, dass sich dieses Gericht überhaupt nicht mit entlastenden Überlegungen beschäftigen will. Unsere Aktion auf den Schienen war zweifelsohne eine Versammlung, aber das Gericht tut so, als sei dies unbedeutend- was hier passiert ist nur noch ein einziges absurdes Theaterstück“ kommentiert die Angeklagte das heutige Geschehen.

Justiz als Theater
In diesem Theaterstück bekam u.a. der Bundespräsident einen Statistenrolle. Nach einem Afghanistan-Aufenthalt äußerte Bundespräsident Horst Köhler, dass es sich bei den Kriegen der Bundeswehr um Wirtschafts- und Rohstoffkriege handle. Um eben diese Motivation für Kriege, die auch Teil der politischen Mission der Nato Response Force ist, für die der gestoppte Zug Material transportierte, als Tatsache einzuführen, wurde der Beweisantrag gestellt, Köhler vorzuladen. Das Gericht lehnte diesen, wie auch alle weiteren politischen Anträge, ab. Insgesamt zeigte der heutige Prozessverlauf wieder einmal sehr deutlich, dass mithilfe des Strafrechts eine demonstrative, politische Aktion entpolitisiert und kriminalisiert werden soll. Gleichzeitig brachte die Verteidigung erneut jene E-Mail ins Gespräch, die schon im Prozess im Dezember Thema war: In der Akte finden sich zwei Seiten mit dem Geheimhaltungshinweis „Verschlusssache-Nur für den Dienstgebrauch“. Bei dem Schrieb handelt es sich um eine Information über die Aktion an einen „Sonderverteiler Innere Sicherheit“, adressiert ans Wirtschaftsministerium, verschiedene Polizeistellen, verschiedene Staatsanwaltschaften, aber auch den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und diverse Landesstellen. „Dies zeigt, dass die Staatsanwaltschaft, die das Schreiben verschickte, durchaus begriffen hat, dass es sich um eine politische Versammlung gehandelt hat!“

Selbstständig denken für Polizei nur beim Prügeln erlaubt
Nachdem die Verteidigung Beweisanträge zur Präzisierung des Tatvorwurfs, und dessen Entkräftung vorgebracht hatte, war Richter Veckenstedt auch inhaltlich sichtlich überfordert und übertrug schließlich sämtliche Kompetenzen zur „Wahrung der Ordnung“ an die MEG. So wies er das MEG an, „alle Personen, die reden, selbstständig hinaus zuwerfen!“ Die Kritik der Verteidigung, dass dies formal gar nicht zugelassen sei, interessierte ihn wenig. Im Gegenteil, gleich im Anschluss verbot er dem Publikum, zu lachen. Die Angeklagte erklärte daraufhin:„ Ich finde es absolut verständlich, wenn Menschen lachen, da das Gericht dazu ausreichend Anlass bietet.“

Amoklauf gegen die Öffentlichkeit
Nun applaudierte eine Person vorsichtig, was Richter Veckenstedt zum Anlass nahm, diese Person des Saales zu verweisen. Doch vorher trugen die Schergen den Sitznachbar der Betroffenen gewaltsam zur Saaltür hinaus. Als von diesem Schmerzensschreie zu vernehmen waren, verließ einer der beiden Anwälte den Verhandlungssaal. Zeitgleich beförderten die Angehörigen des MEGs auch die eigentlich verwiesene Person mit Gewalt hinaus. Daraufhin betrat der Anwalt erneut den Saal, berichtete, dass er gesehen habe, wie ein Beamter einen Zuschauer schlug, und forderte den Richter auf, dagegen einzuschreiten, da dies nicht angewiesen worden sei. Veckenstedts Antwort verschlug allen im Saal die Sprache (außer vielleicht den Schlägern und dem Staatsanwalt): „Langweilen Sie mich nicht!“ Weitere formale Beschwerden wies er ab mit dem lapidaren Kommentar, das ließe sich dann ja in der Revision klären. Außerdem unterstellte er den Anwälten der Angeklagten mehrmals, sie seien nicht vertrauenswürdig.

In ärztlicher Behandlung:
Der von den Beamten des MEG geschlagenden Person geht es den Umständen entsprechend gut, die andere Person suchte nach der Verhandlung wegen Schürfwunden an Rücken und Armen einen Arzt auf. Die Polizeibeamten der Polizeidirektion Husum, die vor dem Gericht eingesetzt waren, weigerten sich eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt aufzunehmen. Auch Staatsanwalt Berns, der berüchtigt dafür ist, dass er Verfahren gegen folternde Polizisten der Polizeidirektion Husum bedenkenlos einstellt, verwies auf die zuständige Staatsanwaltschaft.

Der Prozess wird am 3.6. fortgesetzt. Solidarische Antimilitarist_innen veranstalten noch bis dahin und bereits seit dem 24.5. eine Dauermahnwache vor der Fliegerhorstkaserne in Husum, um gegen die Auslandseinsätze der Bundeswehr zu demonstrieren.

Außerdem findet am Samstag, den 29.5. um 14:00 ab Husum Marktplatz eine „Fahradtour für Frieden- Radeln gegen Rüstung“ statt. Auf dem Fahrrad wird die Demo eine Route entlang der Militärstützpunkte der Stadt nehmen und an den Stützpunkten über die Kriegseinsätze der jeweiligen Militärs im Ausland informieren.
 

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Urteil im Zivilprozeß


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Im Prozess der Bahn gegen eine Antimilitaristin hat das Landgericht Flensburg heute in erster Instanz entschieden, dass die Aktivistin die Räumungs- bzw. Reparaturkosten übernehmen muss. Die Beklagte kündigte an, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Die Angeklagte hatte im Februar 2008 mit einer Gruppe Antimilitarist_innen nahe Husum gegen einen Transportzug der Bundeswehr protestiert. Die Angeklagte hatte sich an die Gleise angekettet, um ihren Protest zu verdeutlichen. Auf Anweisung der Bahn zersägten die Einsatzkräfte von Polizei, THW und Feuerwehr das Gleis auf einer Länge von 7 Metern, um die Aktivistin aus dem Gleisbett zu entfernen.


Polizeilicher Verstoß gegen Versammlungsrecht ist egal
Da die Protestversammlung nie polizeilich aufgelöst wurde, gab es nach bisheriger Rechtssprechung keine Verpflichtung für die Angeklagte, sich zu entfernen. Der Militärtransport konnte seine Fahrt erst nach mehreren Stunden fortsetzen. Die Bahn fordert nun die Reparaturkosten von der Aktivistin ein. Die Verteidigung argumentierte mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit und die durch die Polizeiakten belegte fehlende Auflösungsverfügung. Aber Richter Biermann hielt die Privatinteressen der Bahn für wichtiger als die Wahrung von Grundrechten und verurteilte die Aktivistin zur Zahlung von Schadensersatz. Die Höhe des Schadenersatzes legte das Gericht noch nicht abschließend fest- die Bahn fordert 14.000 Euro.

Justiz schützt selbstverständlich die Militärs und ihre HelfershelferInnen
Die beklagte Aktivistin Hanna Poddig dazu: „Ich sehe in der Verurteilung keinen Rückschlag- es erstaunt mich nicht, dass die Gerichte die Politik des Militärs schützen. Ich werde gegen dieses Urteil in Berufung gehen. Weil die Bahn eine Armee unterstützt, die für die Aufrechterhaltung einer zutiefst ungerechten Weltwirtschaftsordnung kämpft, ist sie als Unternehmen für diese Kriege mitverantwortlich.“

Gericht versteckt den Repressionsappart
Für die Urteilsverkündung galten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen. Alle ZuschauerInnen wurden erst nach Kontrollen und Durchsuchungen durch einen seperaten Nebeneingang ins Gerichtsgebäude gelassen. Die Verbindungstüren dieses Gebäudetraktes waren verriegelt und durch Justizbeamte zusätzlich bewacht. „Durch die Isolation gelingt es, den gegen WeltverbessererInnen eingesetzten Repressionsapparat vor der Öffentlichkeit zu verbergen“, sagte der aus Husum angereiste Mitarbeiter des HusumA-Solifonds Jan Hansen.

Schuldig!
Die Urteilsverkündung lief wie erwartet. Der Richter kommt rein, verliest das Urteil. Fertig. Ein würdiger Anschluss an die Verhandlungsfarce vom 17.2.. Dabei wurde er angefeuert durch Vertreter einer sich selbst als „Freundeskreis Bundeswehr-Bahn“ bezeichnenden Gruppe, die bereits vor dem Gericht Flugblätter verteilt hatte und durch Pöbeleien in Richtung der ProzessunterstützerInnen aufgefallen waren. In den verteilten Flugblättern freuten diese sich, dass das Landgericht mit Richter Biermanns Entscheidung „Endlich freie BAHN für Militär und Waffen“ schaffe.

Verlesung eines Gegenurteils
Nachdem der Richter sein Urteil verlesen hatte, stand eine Person aus dem Publikum auf, und las ebenfalls ein „Gegenurteil“ vor, in dem diese die Beteiligung der deutschen Militärs am Afghanistan-Krieg verurteilte, die mutige Blockadeaktion der Angeklagten lobte, und diese frei sprach. Erwartungsgemäß war dies mal wieder zu viel Meinungsfreiheit für Richter Biermann, und er versuchte das Vorlesen zu unterbinden. Dies gelang nicht, weil er letztlich vor der finalen Konsequenz (gewaltsame Saalräumung) zurückschreckte, und außerdem sich seine Wachtmeister den Anfeuerungsversuchen der Bundeswehr-Bahn-Freunde zeitgleich erwehren mussten.

Auch der Strafprozess in Husum geht weiter
Mittlerweile steht auch ein Termin für die im letzten Dezember in Konfetti und Luftballons untergegangenen Strafprozesse in Husum: Gegen die Hauptangeklagte, die sich damals an die Gleise kettete, wird wieder am 26.5. und am 28.5. und am 3.6. verhandelt. Mit der Ladung teilte das Gericht bereits mit, dass es diesmal schikanöse Kontrollen der Prozessbesucher geben werde. „Aber wir lassen uns davon nicht einschüchtern.“ sagte Jan Hansen vom HusumA-Solifond, der sich an der Soli-Arbeit beteiligt.


 
Ankündigungen (siehe: Aufrufe und Einladungen)  
  Zur Zeit sind Soldaten der Bundeswehr in folgenden Ländern im Einsatz:

Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Afghanistan, Usbekistan ,Sudan
Horn von Afrika (Djibouti) und vor den Küsten Libanons und Somalias

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Zahlreiche Werbetermine der Bundeswehr findet ihr unter:

www.kehrt-marsch.de

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