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Bundesamt für Zivildienst soll antimilitaristische Perspektive erklären

Schleswig-Holsteinischer Landtag            Drucksache 17/

17. Wahlperiode                                                30.03.2010/ant-100324-schule-bundeswehr-db-msn-ja-l

 

 

 

Antrag

der Fraktion der SPD

 

 

Zusammenarbeit von Schulen und Bundeswehr in Schleswig-Holstein

 

 

Der Landtag wolle beschließen:

 

Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, die Zusammenarbeit der Schulen und der Bundeswehr durch einen Erlass verbindlich zu regeln und damit den Schulleitungen, den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern Rechtssicherheit zu geben. In diesem Erlass soll die Einbeziehung von Jugendoffizieren und anderen Vertreterinnen und Vertretern der Bundeswehr in den Schulunterricht und andere verbindliche Veranstaltungen der Schulen, besonders auch der Ganztagsschulen, geregelt werden. Ebenso sollen die Rahmenbedingungen für den Besuch von Schulklassen in Einrichtungen der Bundeswehr festgelegt werden.

 

Dazu gehört insbesondere auch die verbindliche Vorabinformation der Eltern, dass solche Veranstaltungen geplant sind und welchen Inhalt sie haben sollen, sowie das Recht der Eltern, der Teilnahme ihrer Kinder daran zu widersprechen; in einem solchen Fall werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme daran freigestellt und in anderer Form unterrichtet.

 

Der Erlass soll ferner verpflichtend vorsehen, dass neben der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr auch Einladungen an wehrdienstkritische Verbände sowie an Vertreter des Bundesamtes für den Zivildienst bzw. Träger von Zivildiensteinrichtungen ausgesprochen werden.

 

Begründung:

 

In den letzten Monaten gab es wiederholt Medienberichte, dass Schülerinnen und Schüler beim Besuch von Bundeswehreinrichtungen auch Schießsimulatoren vorgeführt wurden. Dies wurde in einer Weise getan, dass der Unterschied zu gewalttätigen Videospielen verwischt wurde.

 

Darüber hinaus muss vor dem Hintergrund von Bundeswehreinsätzen wie in Afghanistan, bei denen erhebliche Lebensgefahr für die dort eingesetzten Soldatinnen und Soldaten besteht, grundsätzlich eine Entscheidung für oder gegen eine berufliche Laufbahn in der Armee mit besonderer Sorgfalt vorbereitet und getroffen werden.

 

Deshalb kann die Zusammenarbeit zwischen Schule und Bundeswehr nicht in die ausschließliche Eigenverantwortung der Schulen gestellt werden, sondern bedarf einer klaren landeseinheitlichen Regelung, die für alle Beteiligten Rechtssicherheit schafft.

 

 

 

Dr. Henning Höppner

und Fraktion

Ankündigungen (siehe: Aufrufe und Einladungen)  
  Zur Zeit sind Soldaten der Bundeswehr in folgenden Ländern im Einsatz:

Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Afghanistan, Usbekistan ,Sudan
Horn von Afrika (Djibouti) und vor den Küsten Libanons und Somalias

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Zahlreiche Werbetermine der Bundeswehr findet ihr unter:

www.kehrt-marsch.de

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