Nach Luftangriff in Afghanistan
Ermittlungen gegen Bundeswehr-Oberst eingestellt
Oberst Georg Klein
Die Bundesanwaltschaft hat ihr Ermittlungsverfahren zum Luftangriff von Kundus eingestellt. Weder der verantwortliche Oberst Georg Klein noch sein Flugleitoffizier, Hauptfeldwebel Markus Wilhelm, hätten mit der Anordnung der Bombardierung zweier Tanklastzüge gegen das Völkerstrafgesetzbuch oder gegen das Strafgesetzbuch verstoßen.
Klein hatte als Kommandeur am 4. September 2009 den Luftschlag auf zwei von Talibankämpfern entführte Tanklastzüge in der Nähe des afghanischen Kundus befohlen, bei dem bis zu 142 Menschen ums Leben kamen. Die Bundesanwaltschaft ermittelte wegen Verdachts auf ein Kriegsverbrechen. Die Ermittlungen kamen zu dem Ergebnis, dass die Anordnung des Bombenabwurfs auf die beiden Tanklastzüge keine "verbotene Methode der Kriegsführung" darstellte.
Keine Hinweise auf Zivilisten
[Bildunterschrift: Der Luftangriff auf die von Taliban entführten Tanklaster wirft viele Fragen auf. ]
Die Beschuldigten seien nicht davon ausgegangen, dass sich zum Zeitpunkt des Luftangriffs Zivilisten auf der betroffenen Sandbank des Kundus-Flusses aufhielten. Dies sei auch in dem "etwa eineinhalbstündigen Entscheidungsprozess bis zum Bombenabwurf" erörtert worden.
Der Abwurf von Bomben auf Ziele, in deren unmittelbarer Nähe sich Menschen aufhalten, sei auch nach dem deutschen Strafgesetzbuch immer dann gerechtfertigt und damit straflos, wenn der militärische Angriff völkerrechtlich zulässig sei. Dies sei hier der Fall.
Regierungserklärung zu Afghanistan
Kanzleramtsminister Ronald Pofalla kündigte an, dass Kanzlerin Angela Merkel am Donnerstag im Bundestag eine Regierungserklärung zu Afghanistan abgeben werde. Es müsse deutlich werden, dass die Politik hinter dem Einsatz stehe. Innerhalb von zwei Wochen waren im Einsatz sieben deutsche Soldaten getötet worden. Nach Angaben eines Regierungssprechers will Merkel auch an der Trauerfeier für die am Donnerstag getöteten vier Soldaten teilnehmen.
Stand: 19.04.2010 16:47 Uhr
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