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Kampfdrohnen für die Bundeswehr |
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Kirche: keinesfalls zu einem gezielten (nicht legalen?) Hinrichten +++ Grüne: nicht ohne Regeln +++ SPD: nicht vor den Wahlen:
Streit um Kampfdrohnen für die Bundeswehr
Entscheidung über Anschaffung für das Frühjahr angekündigt
Was die US-Luftwaffe schon lange besitzt, Drohnen (hier vom Typ MQ-9 "Reaper"), soll die Bundeswehr auch bekommen (Bild: US DoD)
Kampfdrohnen - morgens in Afghanistan militärische Gegner attackieren, abends mit der Familie zuhause fernsehen. Die unbemannten, bewaffneten Flugkörper, die die Bundesregierung anschaffen will, sorgen in Politik, Bundeswehr und Zivilgesellschaft für Diskussionen.
Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) sprach sich erneut für die Anschaffung aus und kündigte eine Entscheidung noch im Frühjahr an. "Unbemannte, bewaffnete Luftfahrzeuge unterscheiden sich in der Wirkung nicht von bemannten", sagte er der "Bild"-Zeitung: "Immer entscheidet ein Mensch, eine Rakete abzuschießen."
Auch der Vorsitzende des Bundeswehrverbands, Ulrich Kirsch, befürwortete die Anschaffung von Drohnen. Diese hätten einen großen Vorteil, sagte Kirsch im Deutschlandfunk: "Sie müssen kein Personal einsetzen. Und jede Soldatin, jeder Soldat, der nicht unmittelbar im Gefecht stehen muss, ist natürlich wünschenswert." Ähnlich äußerte sich der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hellmut Königshaus (FDP). Er sagte den Dortmunder "Ruhr Nachrichten", die Bundesregierung habe klare und für ihn nachvollziehbare Gründe für den Einsatz dieser Maschinen genannt. "Für die Soldaten ist wichtig, dass zwischen dem Erkennen einer Bedrohung und der militärischen Reaktion nicht allzu viel Zeit vergeht. Diesen Vorteil bieten Kampfdrohnen gegenüber reinen Aufklärungsdrohnen." Daher wären diese Waffensysteme im Auslandseinsatz für die Bundeswehr von erheblichem Wert, meinte der FDP-Politiker, der schon im September 2012 für die Anschaffung bewaffneter Drohnen geworben hatte.
Sorgen um das Image der Bundeswehr
Seine Parteifreundin, die Sicherheitsexpertin Elke Hoff, äußerte hingegen Bedenken. Sie sorgt sich um das Image der Bundeswehr: "Meine größten Bedenken liegen darin, dass aufgrund der schon seit langem geführten Debatte über den Einsatz von Kampfdrohnen und durch unsere amerikanischen Verbündeten in Afghanistan und Pakistan der Eindruck entstehen könnte, dass es hier auch um gezielte Tötungen geht", erläuterte die FDP-Politikerin im Hessischen Rundfunk: "Bevor wir bewaffnete Drohnen beschaffen, brauchen wir eine klare sicherheitspolitische Begründung für den Einsatz."
Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, forderte die Bundesregierung auf, sich nicht auf den Kauf von Drohnen festzulegen: Man sei gut beraten, solche kostspieligen Entscheidungen nicht kurz vor der Bundestagswahl zu fällen, sagte er den "Stuttgarter Nachrichten". Der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen, Omid Nouripour, drängte auf eine Anpassung des internationalen Rechts. Immer mehr Länder hätten unbemannte Kampfsysteme zur Verfügung, sagte Nouripour im Deutschlandradio Kultur. Deutschland müsse sich international dafür einsetzen, dass für deren Einsatz Regularien geschaffen würden. Solange dies nicht der Fall sei, müsse man die ethische und rechtliche Debatte an den Anfang stellen.
Kirchenvertreter mahnen ethische Abwägung an
Auch Vertreter der Kirchen forderten eine ethische Abwägung und klare Schranken für den Einsatz von Kampfdrohnen. Es dürfe "keinesfalls zu einem gezielten Hinrichten von Personen durch Drohnen kommen. Dies widerspräche zutiefst allen unseren rechtlichen und ethischen Maßstäben", sagte der evangelische Militärbischof Martin Dutzmann.
Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick meinte, es müsse die Frage gestellt werden, "wie verhindert werden kann, dass mit den bewaffneten Drohnen die Schwelle der Gewaltanwendung herabgesenkt wird". Er sieht ein besonderes Problem auch in der wachsenden Präzision der neuen Waffen: "Ist es vertretbar, einen einzelnen Feind zu töten, wie wir es in Afghanistan oder im Nahen Osten inzwischen erlebt haben - oder ist dies nicht doch eine Form der nicht legalen Hinrichtung?"
26.01.2013
DEUTSCHLANDFUNK - PRESSESCHAU
(Samstag, 26. Januar 2013 12:50 Uhr)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2013/01/28/dlf_20130128_1246_80502a8b.mp3
... In Deutschland wird über die Anschaffung von Kampfdrohnen debattiert. Die Vereinigten Staaten nutzen solche unbemannten bewaffneten Flugzeuge längst - mit fatalen Folgen, wie die GULF NEWS aus Dubai schreiben:
"Die USA setzen ihre Drohnen gegen jeden ein, den sie für einen Terroristen halten. Am Donnerstag tötete ein unbemanntes Flugzeug mindestens sieben Al-Kaida-Verdächtige im Jemen. Und die Aktivität bewaffneter Gruppen in Mali, Algerien und Somalia macht es wahrscheinlich, dass Präsident Obama in Kürze den Einsatz von Drohnen in Nordafrika billigt. Es ist Zeit, dass Partnerstaaten der USA wie Pakistan und der Jemen eine Grenze für die Nutzung dieser Killermaschinen ziehen, die tausende unschuldige Männer, Frauen und Kinder getötet haben. Sonst werden auch andere Weltmächte zur Abschreckung zu dieser Technik greifen",
warnen die GULF NEWS aus Dubai.
Sendezeit: 28.01.2013 12:46
Autor: Küstner, Kai
Programm: Deutschlandfunk
Sendung: Informationen am Mittag
Länge: 02:48 Minuten
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2013/01/28/dlf_20130128_1246_80502a8b.mp3
Playlists für reale Ego-Shooter
Die Obama-Administration hat ein so genanntes "Playbook" mit "Spielregeln" für die Erstellung von Tötungslisten und ihre gezielten Drohnen-Angriffe erarbeiten lassen.
Nach Aussagen Offizieller gelten die neuen "Spielregeln" für die Bekämpfung von Terroristen noch nicht für die Drohnen-Angriffe der CIA
Von Greg Miller, Ellen Nakashima und Karen DeYoung
The Washington Post, 19.01.13
( http://articles.washingtonpost.com/2013-01-19/world/36474007_1_drone-strikes-cia-director-playbook )
Die Arbeit der Obama-Administration an einem ausführlichen Handbuch zur Terrorbekämpfung,das klare Regeln für gezielte Tötungen festlegen soll, stehen nach Aussagen Offizieller kurz vor dem Abschluss; für die CIA-Kampagne gezielter Drohnen-Angriffe in Pakistan gelten aber weiterhin Ausnahmeregelungen.
Der CIA soll es noch mindestens ein Jahr oder auch länger erlaubt sein, Zielpersonen aus den Reihen der Al-Qaida und der Taliban (nach eigenem Ermessen) auszuschalten;erst dann muss sich auch der Geheimdienst an die strengeren Auflagenhalten, die in einem geheimen Dokument festgelegt sind, das von Offiziellen als Counterterrorism-"Playbook" ("Spielanleitung" zur Terrorbekämpfung) bezeichnet wird.
> lesen
Nicht Drohne, sondern Drehflügler
Nicht Tötungs, sondern nur Überwachungstechnik ganz normales Einsatzmittel
19.10.2012
Allein die Bundespolizei besitzt mehrere hundert Drohnen und setzt sie zur Grenzsicherung ein. (Bild: picture alliance / dpa / Oliver Killig)
Das fliegende Auge des Staates
INDECT und die Zukunft der Überwachungsdrohnen in Deutschland
Von Jeanette Seiffert
> hören
Ferngelenkte Flugdrohnen, die unbemerkt "abnormales Verhalten" aufspüren: Dieses Szenario prüft die EU derzeit im Projekt INDECT. Die deutsche Polizei nutzt unbemannte Fluggeräte bereits als flexiblen und günstigen Hubschrauberersatz. Doch nicht nur Datenschützer warnen vor einem Überwachungsalbtraum.
Die Aufregung war groß, als vor einigen Monaten das INDECT-Projekt in den Fokus der Öffentlichkeit geriet. Knapp elf Millionen Euro lässt es sich die EU-Kommission kosten, von unterschiedlichen Forschungseinrichtungen und Privatfirmen untersuchen zu lassen, wie unterschiedliche Überwachungstechniken miteinander verknüpft werden können: die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, das Anzapfen von Computern und die Durchforstung sozialer Netzwerke.
Das Ziel laut Projektbeschreibung: Das Aufspüren von "abnormalem Verhalten", das dabei helfen soll, Straftaten zu verhindern, bevor sie passieren. Und, für viele der vielleicht beängstigendste Teil der EU-Pläne: Ist eine Person in den Fokus von Europas "big brother" geraten, soll eine unbemannte und automatisch gesteuerte Drohne aufsteigen und den Verdächtigen verfolgen. Nicht nur für Datenschützer ein wahrer Überwachungs-Albtraum. Auch im Europaparlament regt sich fraktionsübergreifender Widerstand, etwa beim FDP-Politiker Alexander Alvaro:
"Wenn Kameras im öffentlichen Raum zusammengeschaltet werden, wenn gleichzeitig Internetseiten durchforstet werden, gleichzeitig möglicherweise Drohnen über den Köpfen der Menschen kreisen, da sind Willkür Tür und Tor geöffnet. INDECT macht mir deshalb Sorgen, weil es ein enorm hohes Potenzial einer Grundrechtsgefährdung hat, nämlich die Privatsphäre."
Wie bereits Ende Juli wollen auch morgen wieder tausende Menschen in ganz Europa gegen die Überwachungspläne des Industriekommissars Antonio Tajani protestieren. Gerade der Einsatz sogenannter Drohnen löst Ängste aus: Kennt man die Geräte doch vor allem aus dem militärischen Kontext. Die US-Armee etwa lässt in Pakistan und Afghanistan Terroristen von unbemannten Drohnen aufspüren und töten. Bei der EU-Kommission ist man daher bemüht, im Fall der zivilen Überwachungsdrohnen zu beschwichtigen.
Er wolle daran erinnern, dass es sich lediglich um ein Forschungsprojekt handelt, versichert Marco Malacarne. Er ist bei der EU-Kommission zuständig für das Projekt. In einem Video, das auf der Internetplattform "Youtube" zu sehen ist und sich an die Kritiker von INDECT richtet, lädt er dazu ein, sich auf der öffentlichen Homepage des Projekts über alle Details zu informieren.
Wendig, flexibel, vielseitig - Überwachung von Grenzen und Demonstrationen
Doch so groß die Aufmerksamkeit für INDECT auch sein mag: Eine viel konkretere Tatsache findet bislang nur wenig Beachtung. Auch über Deutschland kreisen nämlich bereits seit Langem Drohnen. Die Bundespolizei besitzt mehrere davon und überwacht damit das Grenzgebiet oder sichert Gleisanlagen der Bahn. Auch mehrere Bundesländer haben in den vergangenen Jahren Drohnensysteme angeschafft und setzen die unbemannten Fluggeräte für unterschiedliche Zwecke ein: In Sachsen beispielsweise fliegt seit einiger Zeit eine Drohne immer wieder über Fußballstadien. Die Polizei filmt Fans, um gegen die zunehmende Gewalt durch Hooligans vorzugehen.
Auch Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen besitzen jeweils eine Polizeidrohne. Als erstes Bundesland hat sich Niedersachsen im Jahr 2008 an die neue Technologie herangewagt: Seitdem spürt man dort mithilfe der Drohne illegale Hanfplantagen auf, fotografiert Tatorte oder ermittelt Brandursachen, erklärt Marc Günther von der Zentralen Polizeidirektion in Hannover:
"Dann sind so Einsatzgebiete wie Dokumentieren polizeilichen Handelns: Wenn wir Sperren aufbauen, zum Beispiel im Vorfeld von größeren Demonstrationsereignissen oder von größeren Spielereignissen wie Fußballeinsätze, machen wir Übersichtsaufnahmen über solche Sperren und können dann eben genau dokumentieren, wo die Polizei eben tätig geworden ist."
Und auch bei den umstrittenen Castortransporten kam die Drohne zum Einsatz: zum ersten Mal bei den Demonstrationen vor zwei Jahren - was seinerzeit heftige Proteste von Bürgerrechtlern auslöste. Dennoch ist man bei der niedersächsischen Polizei überzeugt von der Technologie. Für Marc Günther, der selbst Drohneneinsätze fliegt, ist es das Einsatzgerät der Zukunft: Wendig, flexibel, vielseitig - und eine schnelle und kostengünstige Alternative zum aufwendigen Hubschraubereinsatz: Ein Drohnensystem ist schon für einige tausend Euro zu haben. Bei Demos oder Großereignissen ist die Drohne häufig mit dabei, um sie bei Bedarf steigen zu lassen:
"Also, wenn Steine oder sonstige Gegenstände auf Polizeibeamte geworfen werden, oder Randale und Krawall, wo Gegenstände zerstört werden, öffentliches Eigentum zum Beispiel, versuchen wir natürlich, Fotoaufnahmen der Straftäter herzustellen, um dann auch die Strafverfolgung zu gewährleisten. Also, die Option ist zumindest da, das Gerät einzusetzen. Wenn der Einsatzleiter dann entscheidet, es wäre jetzt eben wichtig, entsprechendes Fotomaterial herzustellen, dann steigen wir auf."
Die Bezeichnung "Drohne" versucht man nach Möglichkeit zu vermeiden: Auch der Polizeibeamte Marc Günther weiß, dass der Begriff militärisch geprägt ist. Deshalb nennt man die Geräte in Niedersachsen "Drehflügler" - in Anlehnung an die vier Arme, an denen die Propeller kreisen. Das klingt zumindest harmloser. Die Aufregung um den Drohneneinsatz kann man weder in seiner Polizeidirektion noch im niedersächsischen Innenministerium nachvollziehen: Luftfahrtrecht und Datenschutz seien beachtet, die Einsätze zudem mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes abgestimmt worden.
"Es ist schade, dass man dieses hervorragende Einsatzmittel durch irgendwelche Scheuklappen, die aufgesetzt werden, den Bürgern irgendwie Angst zu machen: Das ist nicht nötig, wir bewegen uns in allen ganz normalen rechtlichen Grenzen, es gibt jede Menge Kontrollinstanzen, die aufpassen, dass da kein Schmu damit gemacht wird."
In der Tat gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, die einzuhalten sind: Unter anderem müssen Unbeteiligte auf den Fotos unkenntlich gemacht und die Aufnahmen nach der Auswertung wieder gelöscht werden - analog zur Videoüberwachung auf Plätzen oder vom Hubschrauber aus. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht bei der Drohne dennoch einige grundlegende Probleme im Unterschied zur stationären Videoüberwachung - vor allem dass die Drohne flexibel im Luftraum unterwegs ist:
"Und dass insofern bestimmte Schutzmaßnahmen, die man treffen kann, indem man zum Beispiel den Aufnahmewinkel festlegt, bei so einer Drohne natürlich überhaupt nicht wirken werden. Von einem Hubschrauber unterscheidet sich eine Drohne dadurch, dass sie unbemannt ist und dadurch vielfältiger einsetzbar ist, und zweitens, weil sie aufgrund ihrer geringen Ausmaße leicht übersehen wird, und wenn die Aufnahmen aus einer gewissen Entfernung stattfinden, aus einer gewissen Höhe, ist sie praktisch unsichtbar."
Einen solchen heimlichen Einsatz gebe es bei der niedersächsischen Polizei nicht, widerspricht Marc Günther:
"Die Geräuschkulisse ist durchaus da, und wir werden auch bemerkt. Wir gehen aber auch offensiv damit um: Bei solchen Einsätzen würde das also vorher angekündigt. Also, wir machen das jetzt nicht konspirativ, dass wir in Zivilkleidung oder in zivilen Fahrzeugen unterwegs sind, sondern wir sind ganz normal als Polizeibeamte zu erkennen. Das ist ein ganz normales Einsatzmittel, wie ein Fotoapparat, bloß dass wir halt eine andere Trägerplattform sind - nicht mehr und nicht weniger."
Alles nur mit Genehmigung
Nicht überall geht man so offen mit dem Drohneneinsatz um wie in Niedersachsen: Das hessische Innenministerium wollte auf Anfrage nicht einmal bestätigen, überhaupt eine Drohne zu besitzen. Aus ermittlungstechnischen Gründen, wie es aus der Pressestelle offiziell heißt. Noch nicht einmal eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion konnte die hessische Polizei dazu bewegen, offenzulegen, wann und unter welchen Umständen die Drohne in Hessen eingesetzt wird. Der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz - er ist netzpolitischer Sprecher seiner Fraktion - beklagt ebenfalls, dass der Drohneneinsatz bislang weitgehend unter der Decke gehalten wird:
"Bisher hat man das Gefühl, dass weil dieses Thema in der Öffentlichkeit noch nicht so stark hochgekocht ist, fliegt sozusagen diese ganze Drohnenproblematik unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung. Und die hardlinigen Innenpolitiker sagen: Das ist uns ganz recht, so lange können wir das einfach mal ein bisschen einsetzen. So darf es nicht sein."
Die Politik allerdings muss sich ganz zwangsläufig immer häufiger mit der Thematik befassen: Anfang des Jahres hat der Bundestag das Luftfahrtgesetz geändert, um den Einsatz von Drohnen erstmals rechtsverbindlich zu regeln - allerdings ohne öffentliche Diskussion. Damit können die "unbemannten Luftfahrtgeräte", wie sie im Gesetz heißen, nun ganz offiziell im deutschen Luftraum verkehren.
Privatpersonen, Unternehmen oder staatliche Institutionen brauchen dafür nur eine Genehmigung der zuständigen Länderbehörde: Sie entscheidet auch, welche Bedingungen und Einschränkungen dafür gelten. Nur die Linken-Fraktion hat das Gesetz damals abgelehnt, Union, FDP und SPD stimmten dafür. Die Grünen hätten zwar grundlegende Bedenken gegen den Einsatz von Überwachungsdrohnen zu Protokoll gegeben, erklärt Konstantin von Notz - egal ob die Polizei, ob Firmen oder Privatleute Drohnen nutzen. Dennoch habe seine Fraktion nicht gegen das Gesetz stimmen wollen:
"Wir haben uns enthalten, weil es Drohneneinsatz gibt, zum Beispiel von der Feuerwehr, der hochsinnvoll ist, weil die Feuerwehr diese Drohnen einsetzt, um zu prüfen, ob aus Schornsteinen giftige Gase kommen. Wir haben Verhandlungen geführt, und es war sogar ein großer Erfolg, dass wir dem zuständigen Ministerium abverhandeln konnten, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte bei den Regelungen miteinbezogen wird und diese Dinge nur datenschutzkonform eingesetzt werden dürfen."
Dieser Zwiespalt zwischen der Angst vor der totalen Überwachung einerseits und dem sinnvollen Einsatz andererseits kennzeichnet die Debatte um die Zivildrohnen - und macht pauschale Urteile so schwierig.
Eine Wiese am Rande eines Wohngebiets nahe Siegen, hinter dem Gebäude der Firma Microdrones. Links und rechts stehen Einfamilienhäuser, auf einer Koppel grasen Pferde - ein idyllischer Anblick. Hier werden unter anderem die Drohnen des Typs MD 4 200 hergestellt, die bei der niedersächsischen Polizei zum Einsatz kommen. Auf dem Gelände ist genug Platz, um die Flugkörper unter Realbedingungen testen zu können. Das Gerät hat einen Durchmesser von etwa einem Meter und besteht hauptsächlich aus Carbon, einem kohlenstoffverstärkten Kunststoff. Dieser macht die Drohne unschlagbar leicht, erklärt Michael Thoss, der Marketingchef von Microdrones. Vor ihm auf dem Boden eine Drohne, die für den Testflug vorbereitet wird.
"Durch das Piepen teilt uns das Gerät mit, wann es sich in das GPS eingebucht hat. Sobald der Doppelpiep kommt, wissen wir, das Gerät ist jetzt im GPS, und dann können wir starten."
Es dauert nur ein, zwei Sekunden, dann ist die Drohne in der Luft, mit einer Geschwindigkeit von bis zu 60 Stundenkilometern und gesteuert über eine Software auf einem Laptop. Bestückt ist sie mit einer handelsüblichen Kamera, die den Flug aufzeichnet und die Bilder in Echtzeit auf den Rechner schickt. Theoretisch kann ein Gerät dieses Typs mehrere hundert Meter hoch fliegen, aus rechtlichen Gründen darf sie in Nordrhein-Westfalen aber nicht höher als 150 Meter aufsteigen.
Bei der Firma Microdrones ist man sich sicher, auf einen Zukunftsmarkt gesetzt zu haben: Abnehmer sind nicht nur Behörden wie Feuerwehr oder Polizei, auch private Unternehmen und Forschungseinrichtungen nutzen die Technik mittlerweile, um etwa Gebiete zu kartieren oder Industrieanlagen zu bewachen.
Auch Versorgungsunternehmen setzen Drohnen ein, die mit Gasdetektoren ausgestattet sind: Sie fliegen Pipelines ab und messen die Schadstoffkonzentration in der Luft, um Lecks so frühzeitig zu entdecken. Die Geräte besitzen eine offene Schnittstelle: Das heißt, was am Ende an der Plattform hängt, ob Messgerät oder Wärmebildkamera, entscheidet allein der Nutzer. Die Drohne kann auch selbstständig fliegen, indem vorher über ein GPS-Ortungssystem Wegpunkte festgelegt werden. Letzteres aber ist in Deutschland in der Regel nicht erlaubt: In den meisten Bundesländern darf selbst die Polizei nicht quasi blind, sondern nur in Sichtweite fliegen. Technisch sei die Möglichkeiten ohnehin längst noch nicht ausgereizt, meint Michael Toss:
"Das wird eben noch viel weiter ausgebaut, da sind wir auch gerade an den Anfängen. Weil das eben auch nur momentan aufgrund der Gesetzeslage bestimmten Rahmenbedingungen unterliegt. Das ist wirklich ein limitierender Faktor: Also, unsere Systeme können technisch sehr, sehr viel. Dürfen aber nicht so viel."
Wer am Ende die Genehmigung erhält, mit einer Drohne aufzusteigen, entscheiden die zuständigen Behörden in den Bundesländern. Und das oftmals sehr unterschiedlich:
"Baden-Württemberg ist da recht restriktiv. Da ist es dann schon mal schwierig, wirklich für gewerbliche Zwecke Aufstiegsgenehmigungen einzuholen. In Bayern oder NRW ist das recht, wenn man so sagen darf, recht liberal. Also, da zeigen sich die Behörden, ich will nicht sagen flexibel, aber bereit, auch in diese Technologie, oder innerhalb der Technologie auch zu unterstützen. Natürlich auch mit Auflagen, aber Sicherheit geht ja vor, ganz klar."
Auch im Ausland verkauft sich die Drohnentechnologie hervorragend: Microdrones liefert über Partnerfirmen etwa in die USA, wo die Flugobjekte unter anderem zur Grenzüberwachung eingesetzt werden - und auch nach China. Rückendeckung bekommen die Hersteller dabei vom Bundeswirtschaftsministerium, das die Produktion von Zivildrohnen als einen der großen Wachstumsmärkte ansieht. Bedenken, was mit dieser Technik in weniger demokratischen Staaten angerichtet werden könnte, scheinen dabei eine untergeordnete Rolle zu spielen.
Begriffe wie Disziplinierung oder Aufstandbekämpfung ist 80er
Unternehmen wie Microdrones wissen, dass ihre Produkte unter einem Akzeptanzproblem leiden - auch hierzulande: Michael Thoss verweist deshalb auf die bisherigen Erfolge der Drohnentechnik: Der Einsatz in Sachsen etwa zur Beobachtung von Hooligans bei Fußballspielen habe sich bewährt:
"Also, die Sachsener Polizei hat da wirklich hervorragende Ergebnisse mittlerweile. Und sie sagen, seitdem das System schwebt, und selbst ob die Kamera an ist oder nicht - sieht man ja nicht - sind die ruhig. Die Drohne wird durchaus auch in den Fokus ganz bewusst gesetzt, um zu zeigen: Wir sind da, wir haben ein Auge, also benehmt euch!"
Ob die Bürger eine solche Technik letztlich akzeptieren, hängt nach Ansicht von Hans-Ludger Dienel, Leiter des Berliner Zentrums für Technik und Gesellschaft, vor allem vom Nutzen für den Einzelnen ab: So sei es bereits bei der Videoüberwachung gewesen, und so werde es vermutlich auch bei den Polizeidrohnen sein:
"Wir waren in unseren Projekten zur Videoüberwachung überrascht, wie hoch die Akzeptanz von Videoüberwachung ist - jedenfalls, solange sie in staatlicher Hand ist. Das Überraschende, jedenfalls in den westlichen Demokratien, ist das gewachsene Vertrauen in den Staat. Im Vergleich etwa zu den 80er-Jahren, wo etwa beim Volkszählungsboykott manifester war als heute. Diejenigen, die noch Datenschutz gegen den Staat durchsetzen wollen, repräsentieren in gewissen Weise eine Datenschutzvorstellung der Vergangenheit."
Das habe hierzulande auch mit einer neuen Generation, mit den heute unter 30-Jährigen zu tun, die beim Thema Überwachung nicht mehr an die negativen Erfahrungen einer SED-Diktatur denken.
"Wir haben einerseits einen Generationswechsel, der mit der positiven Erfahrung mit dem Staat insgesamt zu tun hat. Und auch neuer gestiegener Erwartungen gegenüber dem Staat: Heute wollen wieder mehr Leute als etwa in den 90er-Jahren wieder einen starken Staat. Das ist natürlich eine Frage, die von den Alterskohorten unterschiedlich beantwortet wird: Bei jüngeren Menschen ist die Haltung gegenüber Videoüberwachung im Vergleich zu den älteren weniger kritisch."
Bei der Drohnenüberwachung allerdings könnte das anders aussehen: Der Wissenschaftler hält es durchaus für möglich, dass ein zusätzliches Kameraauge in der Luft bei vielen Ängste wachrüttelt:
"Alleine der Name: Drohne - oder dieses Verfolgungspotential in privateste Räume hinein. Und dann ist es natürlich auch ein militärisch geprägter Begriff. Das schwingt ja bei dem Begriff mit. Und weckt natürlich auch zusätzliche Ängste. Ähnlich übrigens auch bei dem Projekt INDECT, das klingt ja ein bisschen wie Insekt, also allein von der Angst, die über das Wort auch erzeugt werden kann."
Verdrängung oder Anpassung
Das sehen wohl auch die Gegner des EU-Projekts so, die morgen wieder auf Europas Straßen präsent sein werden mit dem Ziel, INDECT zu stoppen, bevor die Überwachungsszenarien real werden. Doch das Forschungsprojekt INDECT, auch darüber wird aktuell nur wenig diskutiert, ist letztlich nur eines von rund 130 Projekten mit ähnlichen Zielen auf EU-Ebene, die derzeit gefördert werden: Deutlich mehr Forschungsgelder fließen etwa in ein Projekt zur halbautomatischen Überwachung von Grenzen mit Hilfe von Patrouillerobotern und Überwachungsdrohnen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar glaubt, dass es am Ende zwei Möglichkeiten gibt, auf diese neuen Überwachungsszenarien zu reagieren: Entweder mit Verdrängung, in dem Bewusstsein es ohnehin nicht verhindern zu können, permanent beobachtet zu werden. Oder aber mit Anpassung:
"Und beide Verhaltensweisen scheinen mir eigentlich unangemessen. Denn erstens ist es so, dass eben vieles passieren kann. Auf der anderen Seite ist aber eben auch diese Anpassung, finde ich, nicht richtig, weil das nur zu einem Streamlining der Gesellschaft führt, dass man sich im Grunde nur noch so verhält, wie das andere von einem erwarten. Und dieses erwartungskonforme Verhalten, überall, ist letztlich etwas, was mit Freiheitswahrnehmung, was mit Entfaltung von Persönlichkeit überhaupt nicht in Übereinstimmung zu bringen ist."
www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/1898688/
"Fazinierend!"
Spezialdrohnen werden auch von der Polizei zur Aufklärung eingesetzt. (Bild: picture alliance / dpa / Oliver Killig)
Werbung für fliegende Kammera - Wie Überwachungstechnik der Bevölkerung nähergebracht wird
23.01.2013 · 16:50 Uhr
Spezialdrohne zum Filmen aus der Vogelperspektive
Von Thomas Gith
Service-Drone ist der Name einer fliegenden Kamera: Sie kann direkt über dem Boden schweben und hoch in die Luft steigen, um von dort Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive zu machen. Die Drohne lässt sich aber auch einsetzen, um technische Anlagen zu warten.
Die fliegende Kamera sieht aus wie ein riesiges aber freundliches Insekt: Sie ist rund einen halben Meter hoch, hat zwei leicht gespreizte Beine aus Metall, die auf Kufen stehen. Zwischen den Beinen hängt eine handgroße Filmkamera - und über Beinen und Kamera befindet sich eine halbrunde Kugel: Ähnlich einem durchgeschnittenen Ball, der wie der Kopf des Insekts aussieht.
Von der Kugel gehen acht langgestreckte Arme ab, an deren Enden sich elektronisch angetriebene Propeller befinden.
"Die Motoren sitzen hier an den Enden der Ausleger und in der Mitte, unter der Haube, ist die Steuerelektronik",
sagt der Entwickler dieser speziellen Kameradrohne, Oliver Knittel.
"Das heißt, da ist ein kleiner Computer montiert, der die Lage mit Neigungssensoren und Beschleunigungssensoren der Drohne zehnmal in der Sekunde erfasst und über eine Reglertechnik, die darunter sitzt, an die Motoren eben weiter gibt."
Und dann schaltet Oliver Knittel die Drohne an und die Elektronik initialisiert die Flugsensoren. Die Motoren bewegen sich beim Test reibungslos. Über eine vor den Bauch gehängte Fernbedienung, groß ist wie ein Tablett, lässt sich die Drohne jetzt fernsteuern.
Mit einem kleinen Steuerstab auf der Fernbedienung kontrolliert man die Höhe, mit einem zweiten Steuerstab kann man die Drohne in der Luft nach links, rechts oder nach vorne bewegen. Kaum in der Luft, sendet die angehängte Kamera Bilder:
"Wenn man das Fernsehen einschaltet, fällt einem auf, dass immer mehr 'areal shots', also Bilder aus der Luft, auch bei Spielfilm oder bei Reportagen zu sehen sind. Und die meisten Bilder dieser Art sind heute mit Drohnen gemacht, gar nicht mal mit Helikopter, da ist man eben weit weg, sondern eben mit Kameradrohnen. Und ich möchte behaupten, dass dieses Stilmittel der fliegenden Kamera als Stilmittel im kreativen Bereich auch nicht mehr wegzudenken sein wird."
Oliver Knittel schaltet einen Fernseher an und startet eine DVD: Zu sehen ist eine spektakuläre Aufnahme aus rund 20 Metern Höhe. In schneller Fahrt geht es über einen See und zum Ufer, an dem eine kleine Hütte steht. Als Zuschauer blickt man dabei hinab auf die Hütte, danach schweift der Blick über die Baumwipfel des angrenzenden Waldes. Mit der Kameradrohne lassen sich solche Luftbilder mittlerweile relativ einfach produzieren, sagt Oliver Knittel:
"Also man hat früher mit, oder arbeitet immer noch mit Kran, mit Kamerakränen. Da muss man halt sehen, dass das im Gelände überhaupt zu stellen ist. Und man braucht auch eine lange Zeit das aufzubauen. Hier jetzt, bei den Bildern im Wald zum Beispiel, kommt man technisch gar nicht anders hin. Oder auch hier über Wasser. Das heißt, man hat solche Bilder also kaum, oder nur mit hohem technischen Aufwand teuer produzieren können."
Die Drohne lässt sich dabei in einem Bereich bis etwa 150 Meter Höhe einsetzen. Allerdings: Einfach so los fliegen ist nicht möglich. Das Fluggerät muss versichert sein - und die Landesluftfahrtbehörden müssen eine Aufstiegserlaubnis erteilen:
"Natürlich dürfen Sie nicht alles machen, das ist klar gesetzlich geregelt, was sie dürfen. Sie dürfen jetzt nicht dem Nachbarn einfach auf den Kaffeetisch oder durchs Fenster spionieren, was sie aber dürfen, und auch bis 100, 150 Meter Höhe, ist kreativ arbeiten. Also Filme produzieren oder aber eben technische Dienstleistungen erbringen. Wartung von technischen Anlagen, von Industrieanlagen und dergleichen."
Die gesetzlichen Vorschriften berücksichtigen dabei also auch explizit den Datenschutz. Einem möglichen Missbrauch soll so vorgebeugt werden.
Auf geht's zum Praxistest. Pilot Carsten Ehmann stellt eine Kameradrohne im Innenhof ab, schließt mehrere Akkus an:
"Das sind Lithium-Polymer-Akkus. Die haben halt eine sehr hohe Dichte in so fern haben sie auch sehr viel Leistung. Genau das, was wir eigentlich fürs Fliegen, um entsprechend lange in der Luft zu bleiben, brauchen."
Die Kombination aus leistungsfähigen Akkus, handlichen Digitalkameras mit hoher Bildauflösung und den Drohnen hat dazu geführt, dass solche fliegenden Kameras zunehmend zum Einsatz kommen. Kosten bei Service-Drone: Ab 5000 Euro. Angeboten werden solche Systeme mittlerweile auch von anderen Firmen. Kaufen kann sie jeder - fliegen darf man sie nur nach einer Schulung und mit behördlicher Lizenz.
Carsten Ehmann schaltet jetzt die GPS-Verbindung an seiner Fernsteuerung ein, sodass er die Drohne in der Luft orten kann:
"Maschine läuft. Los geht's!"
Und dann hebt die Kameradrohne vom Boden ab, fliegt nach oben, vorbei an mehrgeschossigen, alten Gewerbegebäuden, steigt weiter Richtung Himmel.
""Ja, momentan sind wir auf 91 Meter. Moment, ich park sie mal kurz in der Luft."
Die Drohne schwebt jetzt auf der Stelle. Über eine zweite Fernsteuerung kann man gleichzeitig die Kameraperspektive verändern, dabei weitläufig über die Dächer Berlins schwenken. Kameramann David Nonnenmacher übernimmt heute diesen Part:
"Ich habe zum ersten Mal so ein Gerät in der Hand. Und teste das, also drehe normalerweise am Boden und bin aber sehr fasziniert von diesen Systemen und den Möglichkeiten, die die einfach von der Bildgestaltung bieten."
Auf der Kamerafernsteuerung ist dabei ein kleines Display, auf dem die Luftbilder zu sehen sind. Der Kameramann kann so jederzeit die Bildperspektive neu einstellen, das Ergebnis kontrollieren. Bei den fliegenden Kameras ist Teamarbeit gefragt: Indem sich der Pilot ganz darauf konzentriert, die Drohne vom Boden aus zu steuern und der Kameramann darauf achten, möglichst gelungene Luftbilder aufzuzeichnen. |
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Ankündigungen (siehe: Aufrufe und Einladungen) |
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Zur Zeit sind Soldaten der Bundeswehr in folgenden Ländern im Einsatz:
Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Afghanistan, Usbekistan ,Sudan
Horn von Afrika (Djibouti) und vor den Küsten Libanons und Somalias
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Zahlreiche Werbetermine der Bundeswehr findet ihr unter:
www.kehrt-marsch.de
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