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Kritischer Polizistinnen und Polizisten
(Hamburger Signal) e.V.



Samstag, 23. Oktober 2010
P R E S S E M I T T E I L U N G, Nummer 3

Zu dem um das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ durch staatliche Organe mit rechtswidrigem
Handeln, Täuschen, Tricksen und Tarnen eskalierten Konflikt werden in massiver Weise
Fakten unterdrückt.
Unstreitig werden erkennbar Lügen aus der Polizei Stuttgart/Baden-Württembergs (Ba-Wü)
wie auch der Landesregierung von Ba-Wü mit der Zielsetzung in die Welt gesetzt, die
Durchsetzung des Projektes mit auch unrechtmäßigen Mitteln zu erreichen. Die erste größere
Falschbehauptung aus Polizeipräsidium und Innenministerium, wonach am 30.09.2010
Pflastersteine geflogen seien, musste schein-souverän zurückgenommen werden.
Zu unseren Pressemitteilungen (PM) vom 2. und 19. Oktober 2010 möchten wir noch
folgende Ergänzungen und Darlegungen hinzufügen:

„Helden“ der inneren Sicherheit + Ordnung“

oder:
„Polizeibeamte sind nicht nur die bemitleidenswerten Vollstrecker politischer Fehlplanungen.“
(Das war schon im Anti-AKW-Widerstand, bei der Startbahn West und anderswo der Fall)


I. Ein wahrer „Held“ der inneren Sicherheit und Ordnung
Auf dem Video, das von der Homepage des Polizeipräsidiums in Stuttgart
(:http://org.polizei-bwl.de/ppstuttgart/Seiten/Stuttgart21Video.aspx
mit dem Titel „Gewalt gegen Polizeibeamte“ angeklickt, geöffnet und angesehen werden
kann, geht nicht die ganze Wahrheit hervor. Dort ist nach einer Minute und 3 Sekunden bis zu
1:11 zu sehen, wie sich aus den Reihen der DemonstrantInnen plötzlich eine vermummte
Person auf die PolizeibeamtInnen – perfekt für die Aufnahmen durch die Polizeikamera, also
wie „gestellt“ – zubewegt und diese unvermittelt mit Pfefferspray (?) attackiert.
Diese Person taucht sofort wieder ab. – Dort endet die Sequenz, die die Stuttgarter Polizei
unter anderem den Parlamentariern zeigte, um den Titel des Videos „Gewalt gegen
Polizeibeamte“ zu belegen.

2.Es gibt glücklicherweise Filmaufnahmen von VersammlungsteilnehmerInnen, die die Abläufe
nach Ende des offiziellen Videos darstellen. Sie zeigen deutlich, wie der „Pfeffer“sprayer
nach seinem Angriff auf die PolizeibeamtInnen und nach Abtauchen von anderen
Vermummten an den Weg geleitet wird. Und wohin wird der Täter gebracht? Richtig: Zu
PolizeibeamtInnen. Mitten in die Reihen der Polizei hinein. War dies gar eine durchgeführte
Festnahme? Natürlich nicht. Diese Vorgehensweise dient lediglich der Sicherung des Täters.
Er wurde von seinen KollegInnen zu seinem Schutz in einen Schutzraum geleitet, weil er nur
so tat, als würde er den Widerstand gegen „Stuttgart 21“ unterstützen wollen. In Wahrheit
handelt es sich um einen von Steuergeldern finanzierten Agent Provocateur, der sogar noch
selbst zum Täter geworden ist, aber straffrei bleiben „muss“.

Wir hatten bereits am 19. Oktober ausgeführt, dass sich Teile der eingesetzten Polizeikräfte
wie organisierte Banden verhielten. Dieser Fall ist ein – wirklich bloß ein - Beispiel für diese
äußerst unangenehme wertende Beschreibung. PolizeibeamtInnen als Bande? Nein, noch
schlimmer, denn im Grunde handelt es sich um organisierte Kriminalität (OK) im Sinne der
etwas diffusen offiziellen Beschreibungsformel für OK:
Hier handelten mehr als zwei Personen dauerhaft mit kriminellen Mitteln, um Einfluss auf
Politik, Verwaltung und auch die Öffentlichkeit zu nehmen...

Typisch für dieses Fallbeispiel ist auch, dass – ähnlich wie bei der Demo „Freiheit statt
Angst“ im September 2009 in Berlin – BürgerInnen ermitteln und Beweise sichern bzw. diese
liefern müssen. Die dazu berufenen staatlichen Personen weigern sich ihrer Pflicht
nachzukommen. Uns kann niemand erzählen, dass die Videotrupps der Einsatzkräfte den
weiteren Handlungsablauf nicht dokumentiert hätten. Die Beweise werden, wie so oft, wenn
es für die Polizeien peinlich wird, unterschlagen.

Glücklicherweise gibt es auch noch Aussagen von ZeugInnen, wie dieser Knecht (der
angebliche Pfeffersprayer von „Stuttgart 21“-GegnerInnen) zwischen den Reihen ungehindert
hin- und herswitcht:
- Wie viele KollegInnen der eingesetzten PolizeibeamtInnen machen bei einem solch
staats- und demokratiezersetzenden Verhalten noch mit?!
- Wie viele (und welche!) Ministerialschranzen im Polizeipräsidium Stuttgart, dem
Innenministerium Ba-Wü´s, der Staatsanwaltschaft plus Justizministerium und der
Staatskanzlei wussten und wissen davon?

Was noch ein Problem der Sonderklasse darstellt:
Gegen Träger von Staatsämtern und haltauch gegen sogenannte kleine PolizeibeamtInnen verschwinden immer wieder belastendeBeweise. Mal ist „plötzlich“ etwas gelöscht (Tonaufnahmen, Videos, Festplatteninhalte), ein anderes Mal ist etwas auf dem Postweg verloren gegangen usw. usf.
Die Pressesprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft (StA) ließ auf Anfrage zu diesem
Geschehen verlauten, dass man gegen diesen unbekannten Täter kein Ermittlungsverfahren
eingeleitet hätte. Das muss mehr als verwundern, denn der Verdacht einer Straftat liegt vor
und Verfahren gegen „Unbekannt“ sind Standard. Außerdem: Bei Straftaten gegen
PolizeibeamtInnen werden alle Register gezogen. Normalerweise.

3. Alleine dieses Vorgehen der StA Stuttgart lässt unsere Vermutung zu einer realistischen
Hypothese aufsteigen, dass die StA in dieses perfide gemeinwohlschädliche und zersetzende
Vorgehen eingeweiht ist. Und zu dem was von der zuständigen Staatsanwaltschaft, die hier
selbst involviert ist, zu erwarten sein wird, haben wir in unserer PM vom 19.10.10 bereits
ausführlich Stellung genommen.
Ganz anders wird selbstverständlich bei sogar dem einzigen absoluten Strafantragsdelikt, dass
im StGB vorhanden ist, vorgegangen, wenn es um „Stuttgart 21“-GegnerInnen geht. Nicht
bloß bei der symbolischen Besetzung des Bahnhofsgebäudes am vergangenen Samstag...

II. Noch ein „wahrer“ Held der inneren Sicherheit und Ordnung

Wir wurden seit der Presse-Veröffentlichung vom 19. Oktober 2010 wieder vielfach – gerade
aus KollegInnenkreisen - angeschrieben, warum wir den POK Rene Marek mit bürgerlichem
Namen outen, dass dieser (und seine Familie) nun Gefahr liefe, belästigt zu werden, und
warum wir es bei ihm mit dem Datenschutz nicht ernst nähmen.
Dazu erklären wir bei dieser Gelegenheit, dass nach unserer festen Überzeugung viel häufiger
so gearbeitet werden müsste, solange die Polizeien, die Parlamente und Regierungen – dort im
besonderen Innen- und Justizministerien – mit heuchlerischen Scheinbegründungen dafür
Sorge tragen, dass gerade bei Versammlungen solche PolizeibeamtInnen, die im Verdacht
stehen, Straftaten begangen zu haben und viel zu häufig auch tatsächlich welche begehen,
nicht identifiziert werden können. In diesem Zusammenhang können wir schlichtweg nicht
mehr an die Häufung von Zufällen glauben.

Wir nehmen Bezug auf unsere Stellungnahme für den Landtag in Schleswig-Holstein (s. a.:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/0700/umdruck-17-0759.pdf bzw.
das gulli.com-Interview aus dem Februar 2009, Teil 2:
http://www.gulli.com/news/kritische-polizisten-ber-willk-r-polizeigewalt-2010-01-25,
über Beweisunterdrückung, der Mauer des Schweigens und Kennzeichnungspflicht).
Im Grunde genommen müsste dieser Polizeibeamte bei jeder/m BürgerIn, die er in dem
betreffenden Foto mit Pfefferspray eindeckt, gleich noch seine Visitenkarte mit hinterlassen,
weil er ja so ein „Held“ ist. Und die bereits beschriebene Tatsache, dass kein – nicht einer (!)
– Kollege in seinem unmittelbaren Umfeld, interveniert, belegt eben auch, was wir Kritische
PolizeibeamtInnen aus vielfältigen Konstellationen selbst erlebt haben bzw. wissen: Dieser
Typus von Polizeibeamten gilt in gewissen KollegInnenkreisen als „Held“, das sind die
Heroen und schlechten Vorbilder.

So lange also die Instanzen, die in unserer repräsentativen Demokratie mit ihrem Anspruch,
das staatliche Gewaltmonopol anzuwenden, so jämmerlich versagen, weil sie vor den
nachgeordneten Interessen der drei großen Polizeigewerkschaften einknicken, und keine
Prävention (Polizeibeauftragte und Kennzeichnung) gegen Polizeigewalt bzw. eine effektive
Repression möglich machen, so lange sollten Organisationen wie unser Berufsverband, die
Ermittlungsausschüsse und Initiativen wie „Bürger beobachten die Polizei bei ihrer Arbeit“
derartige Veröffentlichungen vornehmen.

4.Wenn alle anderen Instanzen versagen, muss man selbst für Öffentlichkeit sorgen, es geht
leider nicht anders. Und da der Kollege Marek bereits vielfältig in dem Stuttgarter
Innenstadtrevier auffiel, viele BürgerInnen unter anderem durch die gegen ihn eingereichten
Strafanzeigen natürlich auch seinen Klarnamen erfuhren, er aber gleichwohl trotz seines
„engagierten“ Dienstverständnisses noch keinen Unannehmlichkeiten ausgesetzt war, so stellt
dieses Personenbeispiel auch ein treffendes Beispiel für die zweckverfremdende Polizeilyrik
gegen die Kennzeichnungspflicht dar.
Im übrigen bestätigt auch dieser Einzelfall die empirisch belegte These, dass jeder
Polizeiskandal nahezu immer auch ein Skandal der zuständigen Staatsanwaltschaft darstellt.
Denn auch bei dem Kollegen Marek wurde immer wie folgt verfahren: eingestellt, eingestellt,
eingestellt... – Dieses Muster ist bundesweit typisch.
Die Empathie, die Fürsorge und Unterstützung, die seitens der KollegInnen gegen Beamte
aufgebracht wird, ist erst dann glaubhaft und wirkt nur dann seriös, wenn Ähnliches für
wirklich alle Opfer polizeilichen Handelns stattfände.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wüppesahl, für den Vorstand
(Bei elektronischem Versand ohne Unterschrift)


Beispiele für Agents Provocateurs:

  • Die zaristische Geheimpolizei Ochrana setzte Agents Provocateurs in den revolutionären Bewegungen Russlands ein, einer der bekanntesten war Jewno Fischelewitsch Asef. Er verriet seine Genossen gegen Geld an die Polizei, organisierte aber gleichzeitig Mordanschläge wie den auf den russischen Innenminister Wjatscheslaw Konstantinowitsch von Plehwe 1904 und auf den Großfürsten Sergei Romanow, einen Onkel des Zaren, im Jahre 1905.
  • Peter Urbach, ein V-Mann des Berliner Verfassungsschutzes, lieferte Ende der 1960er Jahre Bomben und Waffen an Personen aus der Berliner Studentenbewegung, die später zu den Gründungsmitgliedern der Rote Armee Fraktion gehörten. Außerdem besorgte er eine Bombe für einen Anschlag auf das jüdische Gemeindehaus durch die Tupamaros West-Berlin 1968. Er erhielt nach seiner Enttarnung eine neue Identität im Ausland.
  • Beim Celler Loch ließ die niedersächsische Landesbehörde für Verfassungsschutz im Juli 1978 einen Bombenanschlag auf die JVA Celle ausüben, mit dem Ziel, einen Informanten in die RAF einzuschleusen.
  • Im Zuge des NPD-Verbotsverfahrens im Jahre 2001 wurde bekannt, dass NPD-Schlüsselpersonen V-Männer des Verfassungsschutzes waren und gerade deren Äußerungen als Grund für den Verbotsantrag vorgebracht wurden.
  • Bei den Protesten am 6. Juni 2007 gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm bei Rostock hat die Polizei als Schwarzer Block verkleidete Polizeibeamte in eine Demonstration geschleust. [9] Laut Augenzeugen haben diese Polizisten umstehende Demonstranten zum Steinewerfen angestachelt und selber Steine in Richtung Polizei geworfen. [10] Nachdem andere Demonstranten misstrauisch wurden, haben sich drei der Beamten hinter die Polizeireihen zurückgezogen, dem Vierten wurde die Vermummung heruntergezogen und er wurde als Mitglied einer Bremer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit erkannt.[11] Allein die Anwesenheit dieser verkleideten Polizeibeamten ist gesetzwidrig, da sich nach §18 bzw. §12 des bundesdeutschen Versammlungsgesetzes Polizeibeamte, die auf Demonstrationen entsandt wurden, der Demonstrationsleitung zu erkennen geben müssen[12].
  • In den USA gehörte es bis zur Abschaffung der "Sodomiegesetze" in den 1960er und 1970er Jahren zur Routine der Polizei, männliche Homosexuelle durch Lockspitzel auf öffentlichen Toiletten und ähnlichen Orten in die Falle zu locken und unter dem Vorwurf der lewdness (deutsch: Unanständigkeit) festzunehmen.

  1. BVerfGE 57, 250 [284]; BGHSt 32, 115 [121/122] mwN
  2. Urteil des Senats in GA 1975, 333, 334; ferner BGH NStZ 1984, 78 mwN
  3. NJW 1980, 1761; 1981, 1626; Strafverteidiger 1981, 276; NStZ 1981, 70; 1984, 78
  4. BGH, Urteil vom 18. November 1999 – 1 StR 221/99 – = BGHSt 45, 321
  5. Polizei bestätigt Einschleusen von Zivilbeamten;Demonstrant beschuldigt verdeckten Zivilpolizisten als Aufwiegler
  6. S21-Initiative: Neue Vorwürfe gegen Polizisten
  7. "Wir werden von der Politik verheizt" - Polizisten erzählen
  8. "Wir werden von der Politik verheizt" - Polizisten erzählen
  9. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,487487,00.html
  10. http://www.welt.de/politik/article931690/Der_Polizist_der_Rauf_auf_die_Bullen_schrie.html
  11. http://www.welt.de/politik/article931690/Der_Polizist_der_Rauf_auf_die_Bullen_schrie.html
  12. http://dejure.org/gesetze/VersG/18.html


Ankündigungen (siehe: Aufrufe und Einladungen)  
  Zur Zeit sind Soldaten der Bundeswehr in folgenden Ländern im Einsatz:

Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Afghanistan, Usbekistan ,Sudan
Horn von Afrika (Djibouti) und vor den Küsten Libanons und Somalias

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Zahlreiche Werbetermine der Bundeswehr findet ihr unter:

www.kehrt-marsch.de

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