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Internationale Abkommen gegen Folter
Verbot von Folter

Internationale Abkommen gegen Folter

Die völkerrechtlich verbindliche Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen soll Menschen weltweit vor Folter schützen. Nicht alle 191 UN-Staaten sind ihr beigetreten, Deutschland und die USA haben sie ratifiziert. Gemäß des "UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" wird jede Handlung als Folter angesehen, "durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen". Die Konvention meint damit ausdrücklich "nicht Schmerzen oder Leiden, die sich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben".

Jeder Vertragsstaat ist gehalten, Folterungen in allen seinen Hoheitsgebieten zu verhindern. Daher sollen alle dafür notwendigen juristischen Maßnahmen getroffen werden, wenn die Straftat auf dem Gebiet eines Vertragsstaates begangen wurde, wenn der Verdächtige Angehöriger des betreffenden Staates ist oder auch wenn das Opfer Angehöriger dieses Staates ist, "sofern dieser Staat es für angebracht hält". Misshandelte können sich direkt beim Anti-Folter-Ausschuss der Vereinten Nationen beschweren.

Die europäische Menschenrechtskonvention

Auf europäischer Ebene ist das allgemeine Verbot von Folter zudem in der europäischen Menschenrechtskonvention verankert, die dem Einzelnen Schutz gegen Folter und Sklaverei zusichert. Danach darf "niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden".

Genfer Konvention zum Schutz von Krieggefangenen

Den Schutz von Kriegsgefangenen vor Folter sichert die Genfer Konvention. Gefangene stehen unter dem Gewahrsam des feindlichen Landes, das alles dafür tun muss, um den Soldaten trotz ihrer Gefangenschaft ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Sie dürfen nicht misshandelt, gefoltert oder verstümmelt werden. Verboten sind ferner Einschüchterungen und Beleidigungen sowie Vergeltungsmaßnahmen. Jeder, der gegen diese Abkommen verstößt, begeht eine Völkerrechtsverletzung. Die USA haben ihre Gefangenen als "feindliche Kämpfer" eingestuft.

Quelle:
www.tagesschau.de/ausland
Stand: 08.12.2005 16:59 Uhr
 
Ankündigungen (siehe: Aufrufe und Einladungen)  
  Zur Zeit sind Soldaten der Bundeswehr in folgenden Ländern im Einsatz:

Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Afghanistan, Usbekistan ,Sudan
Horn von Afrika (Djibouti) und vor den Küsten Libanons und Somalias

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Zahlreiche Werbetermine der Bundeswehr findet ihr unter:

www.kehrt-marsch.de

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