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Reichssicherheitshauptamt: Krieg nach innen und außen

Apparat des Terrors

Geschichte. 27. September 1939: Die Zentrale schlimmster Naziverbrechen wird gegründet

Von Manfred Weißbecker
Suche nach Gegnern »in allen gesellschaftlichen
            Subsysteme
Suche nach Gegnern »in allen gesellschaftlichen Subsystemen«: das Reichssicherheitshauptamt in der Prinz-Albrecht-Straße 8 in Berlin

Der von Nazideutschland entfesselte Krieg war kaum vier Wochen alt, Polen bereits »siegreich« überrannt und die innenpolitische Stabilität des Hitlerregimes kaum gefährdet, da wurde am 27. September in Berlin eine neue Behörde geschaffen – das Reichssicherheitshauptamt (RSHA); ein Amt, dessen Name seither zum Synonym für einen außerordentlich barbarischen Terror und für schlimmsten Völkermord geworden ist. Das RSHA fungierte nicht nur als eines der zwölf Hauptämter im unmittelbaren und sich ständig vergrößernden Machtbereich der SS, sondern als eine der wichtigsten Zentralstellen des »Dritten Reiches«. Ihm oblag die praktische Realisierung der Terrorherrschaft innerhalb Deutschlands, mehr noch die Verantwortung für Vorbereitung und Funktionieren eines gewaltigen Verfolgungs-, Unterdrückungs- und Ausrottungsapparates in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten. Seine Akteure planten, steuerten und begingen die grausamsten Verbrechen der Nazis. Seinen Hauptsitz hatte es in der Berliner Prinz-Albrecht-Straße 8, auf einem am Ende des Krieges zerstörten Gelände, das heute zur Gedenkstätte »Topographie des Terrors« gehört.

Doch was war der Gründung des RSHA vorausgegangen? Welche Ziele verbanden sich damit? Wie radikalisierte sich das verbrecherische Wollen seiner Akteure?

Das Amt der vielen Ämter

1936 hatte Hitler darüber entschieden, daß Heinrich Himmler neben seiner Funktion als Reichsführer der SS auch »Chef der Deutschen Polizei« sein soll, bei der Schaffung des RSHA trat der »Führer« nicht in Erscheinung, obgleich es sich um eine wesentliche Veränderung innerhalb des faschistischen Machtsystems handelte. Den Gründungsakt des RSHA vollzog Himmler allein. Mit dürren Worten befahl er:

»Die folgenden Ämter: Hauptamt Sicherheitspolizei, Sicherheitshauptamt des RF-SS, Geheimes Staatspolizeiamt, Reichskriminalpolizeiamt werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zum Reichssicherheitshauptamt zusammengefaßt. Durch diese Zusammenfassung wird die Stellung dieser Ämter in der Partei und in der staatlichen Verwaltung nicht geändert.«

Unter ein gemeinsames Dach sollte damit eine Vielzahl jener Ämter gelangen, die bislang noch – wenngleich in den Zuordnungen und in der personellen Besetzung sich vielfach überschneidend – vorwiegend parteiamtlichen Charakter trugen (wie der Sicherheitsdienst der SS, kurz: SD) oder in den überkommenen Strukturen des Staatsapparates fungierten. Diese vor allem von Himmler und dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD Reinhard Heydrich betriebene »Vereinheitlichung« zielte zunächst auf Konzentration und Zentralisierung des Repressivapparates, auf dessen größere Effizienz. Daß diese für notwendig erachtet worden ist, hatte indessen weniger mit einer Furcht vor akuten inneren Sicherheitsproblemen zu tun, vielmehr hingegen mit der Absicht, den neuen Krieg um »Lebensraum« unbedingt gewinnen zu wollen und mit der Sorge, an dessen Ende von revolutionären Ereignissen überrollt zu werden wie zwei Jahrzehnte zuvor das Kaiserreich. Ein neuer 9. November 1918 sollte unbedingt vermieden werden. Auch das gehörte in der Situation von 1939 zu dem Bemühen, Voraussetzungen für eine erfolgreiche Realisierung aller maßlos-expansionistischen Ziele zu schaffen.

Von einer zweckmäßig gegliederten und sich ergänzenden Einheit, von »heilsamer« Zusammenarbeit war die Rede. In der Praxis mischten sich in einer nahezu pervers zu nennenden Weise bürokratisch-akribisches Präzisionsbestreben und hemmungslos-willkürliches Handeln. Die im zweiten Satz des Erlasses angedeuteten Probleme (die bei manchen Geschichtsschreibern vordergründig und überzogen behandelt werden) betrafen eher Finanzierungsprobleme. Die Streitigkeiten um künftige Verfahrensweisen waren zeitweilig auch mit persönlichen Rivalitäten verknüpft, die vor allem zwischen Heydrich und Werner Best (damals Organisations- und Personalchef der Gestapo) ausgetragen wurden. Die Vernichtungsmaschinerie behinderten sie jedoch nicht, im Gegenteil: Auch das oftmals anzutreffende gegenseitige Mißtrauen, das Streben nach persönlichen Vorteilen und karrieristisches Konkurrenzdenken trugen bei vielen der Akteure zu radikalisierter Entmenschlichung bei.

Unter der Regie des langjährigen Chefs des SS-Sicherheitsdienstes Reinhard Heydrich erfolgte die Zusammenführung von Sicherheitspolizei (Geheime Staatspolizei, Kriminalpolizei) und Sicherheitsdienst der SS. Die Struktur der nunmehr alle Polizei- und Sicherheitsorgane von Staat und Partei zusammenfassenden Behörde sah zunächst sechs, bald jedoch sieben Ämter vor. Diese waren in Gruppen und Referate eingeteilt, deren rund 3400 Mitarbeiter allein in Berlin an mehr als 40 Stellen ihren Sitz hatten. Ihnen unterstand im Reich und darüber hinaus ein weitverzweigtes Netz nachgeordneter Dienststellen. Im Jahr 1943 gab es allein 70 Staatspolizei- und fast ebenso viele Kriminalpolizeistellen. Mit einem Netz mobiler und stationärer Dienststellen des RSHA wurden die besetzten Gebiete überzogen. In ihm wirkten Einsatzgruppen und Einsatzkommandos, Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD. Auch in den »Politischen Abteilungen« der Konzentrationslager saßen vom RSHA ausgewählte Gestapobeamte. Mit dem entfesselten Krieg brachte ihre Schreckensherrschaft unendliches Leid über die Völker Europas.

Krieg nach innen und außen

Organisator der Massenvernichtung: SS-Gruppenführer
            Reinhar
Organisator der Massenvernichtung: SS-Gruppenführer Reinhard Heydrich (1904–1942) in seinem Amtszimmer (Aufnahme von 1934)
Im Zusammenhang mit Fragen, welche die Mitgliedschaft von Beamten der Polizei in der SS betrafen, hatte Himmler schon im Sommer 1938 als Ziel formuliert: »Verschmelzung der Angehörigen der Deutschen Polizei mit der Schutzstaffel der NSDAP zu einem einheitlich ausgerichteten Staatsschutzkorps des Nationalsozialistischen Reiches.« Auch Best sprach von einem »einheitlichen Staatsschutzkorps neuer Prägung«, in dem der SD die Funktion eines Generalstabes der Politischen Polizei einzunehmen habe. Ganz in diesem Sinne hatten unter Heydrichs Leitung Mitarbeiter des SD bereits Anfang 1939 begonnen – als der Kriegskurs immer klarere Konturen annahm und Wehrmacht wie die NSDAP zahlreiche Mobilisierungspläne für die neuen militärischen Abenteuer entwarfen –, Konzepte für eine »Neuordnung« des Verhältnisses zwischen Sicherheitspolizei und dem SD auszuarbeiten. Struktur- und Personalfragen des zu gründenden RSHA waren im Grunde bereits im April 1939 geklärt. Daß es eine neue und einheitliche organisatorische Spitze geben sollte, stand fest. Offen schien nur, wie man »unter Wahrung der SS-mäßigen Grundhaltung« die Finanzierung durch die formell dafür zuständigen Ministerien sichern könne. Der Krieg öffnete dafür die Türen, auch wenn die weiter reichenden Pläne für ein »Großgermanisches Reich« nicht wie erwartet und am Ende schließlich überhaupt nicht mehr realisiert werden konnten.

Alles hatte sich mit Auseinandersetzungen verbunden, die sich um Besoldungs- und Laufbahnrichtlinien drehten, jedoch auch konzeptionelle Differenzen erkennen ließen. Debattiert wurde indessen nicht über eine Alternative zur terroristischen Machtsicherung und -ausübung, auch nicht über deren Ausmaß und Zielsetzung. Streit gab es allenfalls über anzuwendende Methoden und über die in der Qualifizierung der Mordakteure einzuschlagende Taktik. Während Best meinte, höhere SD-Führer müßten auch als Verwaltungsbeamte ausgebildet werden, verlangten Walter Schellenberg, Chef der Spionageabwehr im RSHA, und Heydrich eine »SS-mäßige Sich.Pol.u.SD-Ausbildung«, die »tragende Allgemeinausbildung« sein müsse und sich gegen »juristische Gängelei« zu richten habe. Im Vordergrund stand, wie Heydrich es formulierte, der Erhalt einer »kämpferischen Linie«.

Ganz in diesem Sinne hatte der SD bereits im Vorfeld des Krieges, im Grunde auch als ein immanenter Bestandteil der Kriegsvorbereitung, seine nachrichtendienstliche Tätigkeit immer stärker hin zu dem erweitert, was äußerst verschwommen »Lebensgebietstätigkeit« genannt wurde und aus dem auch das Amt »Weltanschauliche Forschung« hervorging. Systematisch wurden alle gesellschaftlichen Bereiche beobachtet und dem Konzept untergeordnet, die fälschlich als »Schutz des deutschen Volkes« bezeichnete Sicherheitspolitik defensiv wie offensiv zu betreiben, und dies sowohl innerhalb der Grenzen des Reiches als auch mit dem Blick auf den zu gewinnenden »Lebensraum«, auf das angestrebte Imperium in Europa. Um letzteres tun zu können, so schrieb Heydrich 1937, sei es notwendig, »internationale weltanschauliche und geistige Kräfte« zu bekämpfen, »denen unser Volk in seiner rassischen Grundlage und in seiner seelischen, geistigen und politischen Haltung zur Verwirklichung ihrer Ziele im Wege steht«. »Vorausschauend« sei alles Gegnerische zu erforschen und zu bekämpfen. Noch deutlicher hatte sich Walter Schellenberg 1938 über einen neu zu schaffenden Apparat des Terrors geäußert. Dieser müsse »unter Abstoßung aller hemmender bzw. überkommener Gedanken (…) endlich einmal die Beweglichkeit besitzen, die eine Staatsapparatur besitzen muß, um ein Reich nach den Ausmaßen, wie es der Führer zu schaffen gedenkt, leicht zu verwalten.« (Hervorhebung M.W.)

Folgerichtig geriet jenes Amt zur größten Einrichtung innerhalb des RSHA, das von ­Otto Ohlendorf geleitet wurde (siehe jW-Thema v. 19./20.9.) und auch unter der Bezeichnung »Deutsche Lebensgebiete« firmierte; ein Name, der irreführend und programmatisch zugleich gewesen ist. Seine Zuständigkeit erstreckte sich insbesondere auf die »nachrichtendienstliche Bearbeitung« aller besetzten Gebiete in Europa, und seine Akteure nahmen entscheidenden Anteil an der Unterdrückungs- und Ausrottungspolitik faschistischer Okkupanten. Im Krieg gehe es nicht mehr, wie Heydrich im Oktober 1939 verkündete, um eine Beobachtung des »Gegners an sich«, sondern um das Suchen nach Gegnern »in allen gesellschaftlichen Subsystemen«, nach einem Feind, »der sich in den Lebensgebieten verborgen hält«.

»Völkische Flurbereinigung«

Mit der Gründung des RSHA besiegelten Himmler und Heydrich die Politik der »völkischen Flurbereinigung«, ihre neue Behörde darf als ein wichtiger Schritt in diese Richtung gelten. Bestärkt wurde dies auch durch ein anderes Amt, das kurze Zeit danach entstand: das eines »Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums«, das von Himmler geleitet wurde. Unter seiner Regie wurden zirka eine Million Polen und Juden von Haus und Hof vertrieben, um Platz für deutsche »Siedler« zu schaffen. Auch sogenannte Eindeutschungsaktionen sollten dazu beitragen, eine »ethnische Neuordnung« Europas durchzusetzen und eine rücksichtslose »Germanisierung« eroberter Gebiete zu betreiben. Die brutalen Exekutionen, die im Herbst 1939 Einsatzkommandos in Polen vornahmen, lassen sich als die eigentliche Gründung des RSHA verstehen und zugleich erahnen, wie schrankenlos der weitere Krieg im Osten geführt werden sollte.

Aus dem RSHA heraus fällten SS-Führer wie Ernst Kaltenbrunner (nach Heydrichs Tod am 4.6.1942 – er war am 27.5.1942 bei einem Attentat durch tschechische Widerstandskämpfer in Prag schwer verletzt worden – Leiter des RSHA), Bruno Streckenbach, Otto Ohlendorf, Alfred Franz Six, Heinrich Müller, Arthur Nebe, Heinz Jost, Walter Schellenberg, Adolf Eichmann u. a. m. unzählige verbrecherische Entscheidungen. Sie trieben die militärische Ausrüstung eigener Truppen voran, bauten die Waffen-SS zu einer nahezu eigenständigen militärischen Formation aus, in der vor allem die bisherigen SS-Verfügungstruppen und die sogenannten Totenkopfverbände zusammengefaßt wurden, und ließen die Einsatzgruppen in den Gebieten östlich der alten Reichsgrenzen wüten. Die quantitative und auch die qualitative Steigerung des Staatsterrorismus, konzipiert im berüchtigten »Generalplan Ost« und realisiert in der »Endlösung der Judenfrage«, vollzog sich als eine Art fortgesetzter Faschisierung der Naziherrschaft.

Alles, was in der Regie des RSHA unternommen worden war, führte das Nürnberger Tribunal gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher zwangsläufig dahin, den SD als eine verbrecherische Organisation zu verurteilen. Nach 1945 wurden auch einige RSHA-Akteure angeklagt. Der einzige, das RSHA umfassend behandelnde Prozeß war der sogenannte Einsatzgruppen-Prozeß, der 1947/48 vor einem amerikanischen Tribunal in Nürnberg stattfand. Von den hier 23 Angeklagten stammten zehn unmittelbar aus dem RSHA. Sechs von ihnen wurden zum Tode verurteilt, zwei zu lebenslanger Haft und zwei zu jeweils 20 Jahren Freiheitsstrafe. Hingerichtet wurde nur Otto Ohlendorf, alle anderen erlebten vor allem 1951/52 Strafminderung oder Freilassung. Der letzte Häftling verließ im Mai 1958 seine Zelle. Im Ulmer Prozeß gegen zehn Täter aus den Einsatzgruppen stellte die Staatsanwaltschaft die hohe Eigeninitiative bei den Mordaktionen heraus und forderte für mehrere Angeklagte eine lebenslange Strafe. Alle wurden jedoch am 29. August 1958 nur als »Gehilfen« verurteilt und damit so, als ob die Täter die Tat nicht selbst gewollt hätten.

Von Manfred Weißbecker erschien zuletzt (zusammen mit Kurt Pätzold): Geschichte der NSDAP 1920 bis 1945, Neuausgabe, PapyRossa Verlag, Köln 2009

Dokumente

Werner Best über die Rolle der Politischen Polizei als »innere Wehrmacht« (1937):

»Wie die Operationen eines Heeres gegen den auswärtigen Feind und die Mittel zur Niederringung dieses Feindes nicht vorgeschrieben werden können, so muß die Politische Polizei zur Bekämpfung der staatsgefährdenden Bestrebungen freie Hand in der Wahl der jeweils erforderlichen Mittel haben. (…) Der politische Totalitätsgrundsatz des Nationalsozialismus, der dem weltanschaulichen Grundsatz der organischen und unteilbaren Volkseinheit entspricht, duldet keine politische Willensbildung in seinem Bereich, die sich nicht der Gesamtwillensbildung einfügt. Jeder Versuch, eine andere Auffassung durchzusetzen oder auch nur aufrechtzuerhalten, wird als Krankheitserscheinung, die die gesunde Einheit des unteilbaren Volksorganismus bedroht, ohne Rücksicht auf das subjektive Wollen seiner Träger ausgemerzt. Aus diesen Grundsätzen heraus hat der nationalsozialistische Führerstaat zum ersten Mal in Deutschland eine politische Polizei entwickelt, wie sie von unserem Standpunkt aus als modern, d.h. den Bedürfnissen unserer Gegenwart entsprechend, aufgefaßt wird: als eine Einrichtung, die den politischen Gesundheitszustand des deutschen Volkskörpers sorgfältig überwacht, jedes Krankheitssymptom rechtzeitig erkennt und die Zerstörungskeime – mögen sie durch Selbstzersetzung entstanden oder durch vorsätzliche Vergiftung von außen hineingetragen worden sein – feststellt und mit jedem geeigneten Mittel beseitigt. Das ist die Idee und das Ethos der Politischen Polizei im völkischen Führerstaat unserer Zeit«

Aus einem Schreiben Heydrichs vom 3. September 1939 an die Leiter der Staatspolizeistellen und an alle Dienststellen der Sicherheitspolizei:

»Jeder Versuch, die Geschlossenheit und den Kampfwillen des deutschen Volkes zu zersetzen, ist rücksichtslos zu unterdrücken. Insbesondere ist gegen jede Person sofort durch Festnahme einzuschreiten, die in ihren Äußerungen am Sieg des deutschen Volkes zweifelt oder das Recht des Krieges in Frage stellt. Nach der Festnahme (…) ist unverzüglich dem Chef der Sicherheitspolizei Bericht zu erstatten und um Entscheidung über die weitere Behandlung der festgenommenen Personen zu bitten, da gegebenenfalls auf höhere Weisung brutale Liquidierung erfolgen wird.«

Aus einem Schnellbrief Heydrichs an die Chefs der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei vom 21. September 1939 zur »Judenfrage in den besetzten polnischen Gebieten«:

»Ich nehme Bezug auf die heute in Berlin stattgefundene Besprechung und weise noch einmal darauf hin, daß die geplanten Gesamtmaßnahmen (also das Endziel) streng geheimzuhalten sind. Es ist zu unterscheiden zwischen 1. dem Endziel (welches längere Fristen beansprucht) und 2. den Abschnitten der Erfüllung des Endzieles (welche kurzfristig durchgeführt werden). Die geplanten Maßnahmen erfordern gründlichste Vorbereitung sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Es ist selbstverständlich, daß die heranstehenden Aufgaben von hier in allen Einzelheiten nicht festgelegt werden können. Die nachstehenden Anweisungen und Richtlinien dienen gleichzeitig dem Zwecke, die Chefs der Einsatzgruppen zu praktischen Überlegungen anzuhalten.«

Aus dem Erlaß Hitlers zur Ernennung Himmlers zum »Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums« vom 7. Oktober 1939:

»Dem Reichsführer-SS obliegt nach meinen Richtlinien:

Die Zurückführung der für die endgültige Heimkehr in das Reich in Betracht kommenden Reichs- und Volksdeutschen im Ausland, die Ausschaltung des schädigenden Einflusses von solchen volksfremden Bevölkerungsteilen, die eine Gefahr für das Reich und die deutsche Volksgemeinschaft bedeuten, die Gestaltung neuer deutscher Siedlungsgebiete durch Umsiedlung, im besonderen durch Seßhaftmachung der aus dem Ausland heimkehrenden Reichs- und Volksdeutschen.« ...


Der Aufbau des RSHA im Jahr 1941 (sieben Ämter mit untergeordneten Stellen):

Amt I (Personal), Chef: Standartenführer (Staf) Streckenbach


Amt II (Organisation, Verwaltung, Recht), Chef: Standartenführer Dr. Nockemann


– II a Org/Recht: Sturmbannführer (Stubaf) Dr. Bilfinger

– II a 1 (Org): Hauptsturmführer (Hstuf) Dr. Schweder

– II a 2 (Gesetzgebung): Stubaf Dr. Neifeind

– II a 3 (Justitiar): Stubaf Suhr

– II a 4 (Reichsverteidigung): Stubaf Renken

– II a 5 (Beschlagnahme): Stubaf Richter

– II B (Paßwesen): Ministerialrat Krause

– II C a (Haushalt SIPO): Staf Dr. Siegert

– II C b (Haushalt SD): OStubaf Brocke,

– II D (Tech. Fragen): OStubaf Rauff (u.a. Gaswagen)

Amt III (SD Inland), Chef: Staf Otto Ohlendorf


– III A (Rechtsordnung): OStubaf Dr. Gengenbach

– III B (Volkstum): Staf Dr. Ehrlich

– III C (Kultur): Stubaf Dr. Spengler

– III D (Wirtschaft): Stubaf Seibert

Amt IV (Gestapo), Chef: Gruppenführer Heinrich Müller »Gestapo-Müller« (Vertreter: Staf Krichbaum)

– IV A (Gegnerbekämpfung): OStubaf Panzinger

– IV A 1 (Kommunismus): Stubaf Vogt

– IV A 2 (Sabotagebekämpfung): Hstuf Kopkow

– IV A 3 (Liberalismus usw.): Stubaf Litzenberg

– IV A 4 (Attentate): Stubaf Schulz

– IV B: (Sekten): Stubaf Hartl

– IV B 1 (Katholizismus): Stubaf Roth

– IV B 2 (Protestantismus): Stubaf Roth

– IV B 3 (Freimaurer): ohne Besetzung

– IV B 4 (Juden): OStubaf Adolf Eichmann

– IV C (Karteiwesen): OStubaf Dr. Rang

– IV D (Besetzte Gebiete): OStubaf Dr. Weinmann

– IV E (Abwehr): Stubaf Schellenberg

– IV E 1 (Landesverrat): HStuf Lindow

Amt V (Kripo), Chef: Brigadeführer Arthur Nebe


– V A (Kriminalpolitik): Staf Werner

– V B (Einsatz): Regierungsrat (RR) Galzow

– V C (Erkennungsdienst): ORR Berger

– V D (Kriminalinstitut): Stubaf Dr. Ing. Heeß

Amt VI (SD Ausland), Chef: Brigadeführer Jost

Amt VII (Weltanschauung), Chef: Standartenführer Dr. Six



Quelle: www.jungewelt.de/2009/09-26/042.php
 
Ankündigungen (siehe: Aufrufe und Einladungen)  
  Zur Zeit sind Soldaten der Bundeswehr in folgenden Ländern im Einsatz:

Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Afghanistan, Usbekistan ,Sudan
Horn von Afrika (Djibouti) und vor den Küsten Libanons und Somalias

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